Teilnahmebedingungen MOVE-KIDS 

-Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder der 1. bis 3. Klasse mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

-Die Teilnahme wird erst bei Erhalt der Zahlung bestätigt.

-Den Weisungen der MOVE-KIDS Leitung ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann das betreffende Kind aus dem Angebot ausgeschlossen werden. 

-Es besteht kein Versicherungsschutz. Versicherung gegen Unfall ist Sache der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.