Teilnahmebedingungen MOVE-KIDS
-Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder der 1. bis 3. Klasse mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.
-Die Teilnahme wird erst bei Erhalt der Zahlung bestätigt.
-Den Weisungen der MOVE-KIDS Leitung ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann das betreffende Kind aus dem Angebot ausgeschlossen werden.
-Es besteht kein Versicherungsschutz. Versicherung gegen Unfall ist Sache der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.